Verfügung

Verfügung

* * *

Ver|fü|gung [fɛɐ̯'fy:gʊŋ], die; -, -en:
1. [behördliche od. gerichtliche] Anordnung:
eine amtliche, einstweilige Verfügung.
2. etwas zur Verfügung haben: über etwas verfügen können:
sie hat im Monat 500 Euro zur [freien] Verfügung;
[jmdm.] etwas zur Verfügung stellen: geben, sodass andere es nutzen können:
ich stelle dir mein Auto zur Verfügung;
zur Verfügung stehen: bereitstehen:
sie steht für dieses Amt zur Verfügung.

* * *

Ver|fü|gung 〈f. 20
I 〈unz.〉 Erlaubnis, Möglichkeit, über etwas bestimmen, etwas benutzen zu können ● wir haben nicht genügend Arbeitskräfte zur \Verfügung; ich halte mich zu Ihrer \Verfügung zur Hilfe, zu Diensten bereit; ich stehe Ihnen jederzeit gern zur \Verfügung ich helfe Ihnen jederzeit gern; sich jmdm. zur \Verfügung stellen sich jmdm. zur Hilfe anbieten; jmdm. etwas zur \Verfügung stellen jmdm. etwas zum beliebigen Verwenden überlassen; die Bilder wurden freundlicherweise von Herrn Böckmann zur \Verfügung gestellt (Vermerk in Büchern, auf Ausstellungen u. Ä.)
II 〈zählb.〉 Anordnung, Bestimmung, Vorschrift ● weitere \Verfügungen abwarten; es besteht eine \Verfügung, dass ...; eine \Verfügung erlassen; weitere \Verfügungen treffen Weiteres anordnen; einstweilige \Verfügung 〈Rechtsw.〉; letztwillige \Verfügung testamentarische Anordnung

* * *

Ver|fu|gung, die; -, -en (Bauw.):
1. das Verfugen.
2. verfugte Ritze o. Ä.

* * *

Verfügung
 
[mittelhochdeutsch vervüegen »passen«, auch »veranlassen«],
 
 1) allgemein: eine anordnende Bestimmung.
 
 2) Recht: 1) im Privatrecht ein Rechtsgeschäft, das darauf gerichtet ist, ein bestehendes Recht unmittelbar zu übertragen, zu belasten, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Im Unterschied zum Verpflichtungsgeschäft wird durch das Verfügungsgeschäft also unmittelbar auf den Bestand des Rechtes eingewirkt. Die durch Übertragung eines Rechts vorgenommene Verfügung wird auch Veräußerung genannt. Zur Verfügung von Todes wegen Testament, Erbvertrag. 2) Im Prozessrecht eine Entscheidung durch den Vorsitzenden oder den ersuchten/beauftragten Richter, die nicht in Form eines Urteils oder Beschlusses ergeht. Sie ist meist prozessleitender Art oder von rein interner Bedeutung; anders zum Teil in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (einstweilige Verfügung). 3) Im Verwaltungsrecht ein Verwaltungs-Akt, der ein Gebot oder Verbot enthält, einschließlich der zur Durchsetzung zu ergreifenden Zwangsmaßnahmen. Mitunter bereitet die wegen des Rechtsschutzes bedeutsame Abgrenzung der Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) von der abstrakten Rechtsnorm erhebliche Schwierigkeiten.
 
In Österreich zählen Verfügungen zu den Bescheiden. »Straf-V.« sind Bescheide, die nach einem abgekürzten Verfahren auf der Grundlage des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (§§ 47 ff.) ergehen. - In der Schweiz gilt als Verfügung ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird. Die die Verfügung betreffenden Verfahrensgrundsätze der Bundesverwaltungsbehörden sind im Bundesgesetz über das Verwaltungs-Verfahren vom 20. 12. 1968 enthalten.

* * *

Ver|fu|gung, die; -, -en (Bauw.): 1. das Verfugen. 2. verfugte Ritze o. Ä.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verfügung — Verfügung, einstweilige, s. Einstweilige Verfügung. V. von hoher Hand, von Regierungs oder Verwaltungsbehörden in Beziehung auf Schiffe oder Güter außerordentlicherweise getroffene Anordnung, durch welche entweder denselben Schaden zugefügt wird… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verfügung — (Disposition), in der Rechtssprache des Privatrechts die Willensäußerung, durch die jemand Rechte überträgt, belastet, ausgibt. Letztwillige V. (V. von Todes wegen), eine Anordnung. die jemand für den Fall seines Todes so trifft, daß er sie bis… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verfügung — 1. ↑Dekret, ↑Disposition, 2. Testament …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verfügung — Die Verfügung ist im Recht allgemein eine anordnende Bestimmung. Der Begriff ist in allen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung je nach Gebiet aber unterschiedlich. Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 2 Öffentliches Recht 3 Strafrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Verfügung — Ver·fü̲·gung die; 1 eine Anordnung einer Behörde <eine einstweilige, gerichtliche Verfügung; eine Verfügung erlassen> 2 das Recht oder die Möglichkeit, über jemanden / etwas zu bestimmen, etwas für seine Zwecke zu benutzen <etwas zur… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verfügung — die Verfügung (Grundstufe) freie Verwendung von etw. Beispiel: Ich habe viel Geld zur Verfügung. Kollokation: jmdm. etw. zur Verfügung stellen die Verfügung, en (Oberstufe) Anordnung einer bestimmten Behörde Synonyme: Anweisung, Befehl,… …   Extremes Deutsch

  • Verfügung — 1. Anordnung, Anweisung, Auftrag, Befehl, Beschluss, Bestimmung, Dekret, Diktat, Erlass, Gebot, [Gerichts]entscheid, [Gerichts]entscheidung, Instruktion, Maßregel, Order, Veranlassung, Verbot, Verordnung, Vorschrift; (geh.): Geheiß;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verfügung — verfügen: Das Präfixverb mhd. vervüegen »passen, anstehen« hat wie mnd. vorvö̅gen auch die Bedeutung »veranlassen; bestimmen, was geschehen soll; anordnen« (eigentlich »einrichten«) und ist in dieser Bedeutung im Nhd. ein typisches Behördenwort… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verfügung — Ver|fü|gung {{link}}K 31{{/link}}: zur Verfügung und bereithalten, aber bereit und zur Verfügung halten …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verfügung — priskyrimas statusas T sritis automatika atitikmenys: angl. allotment; assignation; assignment vok. Belegung, f; Verfügung, f; Zuordnung, f; Zuteilung, f; Zuweisung, f rus. назначение, n; присваивание, n pranc. affectation, f; allotement, m;… …   Automatikos terminų žodynas

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”